Rechtskunde in der Gymnasialen Oberstufe des Hermann-Böse-Gymnasiums

„Ich bin fast 18 und hab keine Ahnung von Steuern, Miete oder Versicherungen. Aber ich kann 'ne Gedichtsanalyse schreiben. In 4 Sprachen“, twitterte die Jugendliche Naina und löste hiermit eine öffentliche Diskussion zur Lebensnähe der Unterrichtsinhalte aus. (Quelle:

www.focus.de/familie/schule/schuelerin-prangert-schulsystem-anallgemeinbildung-fehlanzeige-aber-ich-kann-ne-gedichtsanalyse-in-4-sprachen_id_4398825.html

- letzter Zugriff: 25.09.18)

Hätte Naina Rechtskunde am HBG gewählt, dann hätte ihr Twitterbeitrag vermutlich anders ausgesehen. Das Fach Rechtskunde, dass am HBG als Grundkurs angeboten wird (1-stündig in der 10. Klasse und 2-stündig in der Qualifikationsphase), beschäftigt sich mit lebensnahen und praktischen Inhalten, da auch für die Vermittlung der Grundlagen immer wieder auf Beispiele der aktuellen Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann.

In der Einführungsphase, d.h. in der 10. Klasse, beschäftigen wir uns mit der juristischen Methodik, den Funktionen und Prinzipien des Rechts sowie mit Fragen des Grundrechts. Zudem werden Grundlagen zu Fragen des Bürgerlichen Rechts vermittelt, wie z.B. Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen und Abschlüsse von Rechtsgeschäften.

Unter Bezugnahme dieser Grundlagen werden im ersten Halbjahr der Qualifikationsphase die Schwerpunkte erarbeitet, die sich aus den Rechten und Pflichten unterschiedlicher Verträge, insbesondere des Kaufvertrags ergeben, wie z.B. dessen Rechte und Pflichten, Umgang mit Sachmängeln, Grundsätze der Vertragsfreiheit oder Leistungsstörungen und ihre Folgen. Hier hätte Naina dann erfahren, welche Geschäfte sie mit ihren 17 Jahren bereits abschließen darf oder was sie tun kann, wenn z.B. der von ihr im Internet gekaufte Pullover grobe Materialfehler aufweist.

Die Schwerpunkte des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase liegen im Familienrecht. Hier werden Fragen zum Verlöbnis genauso erörtert wie Rechte und Pflichten des Eherechts (z.B. verschiedene Eheverträge). Weiterhin thematisiert dieses Halbjahr die rechtliche Behandlung der Stellung des Kindes in der Familie, Grundzüge des Unterhaltsrechts und der Betreuung sowie die Grundzüge des Erbrechts. Sollte Naina also mal heiraten und ggf. Kinder bekommen wollen, werden ihr diese Inhalte hoffentlich ebenfalls helfen.

Die Entwicklung und Behandlung von Grundsatzfragen des Strafrechts sowie die Anwendung von Strafgesetzen werden im dritten Halbjahr der Qualifikationsphase behandelt. Dabei werden Fragen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit, der Schuld, der Folgen einer Straftat und des Strafprozesses behandelt. Auch ein erster Eindruck zur Rechtsprechung in der Praxis soll vermittelt werden, indem wir den Besuch von öffentlichen Verhandlungen an Bremer Gerichten als Exkursion in den Unterricht integrieren.

Abschließend, im vierten Halbjahr der Qualifikationsphase, werden arbeitsrechtliche Grundlagen und deren Entwicklung und Geschichte zum Unterrichtsgegenstand. Außerdem werden Fragen des individuellen Arbeitsrechts (Arbeitsverträge, Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses) sowie der Arbeitsgerichtsbarkeit behandelt. Diese Themen wird Naina wohl brauchen, wenn sie einmal arbeiten möchte ... oder muss ;-).  Einen guten Start dazu hat sie sich am HBG dann hoffentlich bereits erarbeitet!